Nein. Es gibt keine Änderungen an den geltenden OEKO-TEX®-Anforderungen hinsichtlich der Produktkennzeichnung, der Verpackung oder des Produktmarketings. Weitere Hinweise finden Sie im Abschnitt „EmpCo“ des Labelling Guide.

Ja, es stehen vorab genehmigte Standardformulierungen zur Verfügung. Die empfohlenen Formulierungen sowie Hinweise zu deren Verwendung finden Sie im Labelling Guide.

OEKO-TEX® hat die Anforderungen der EmpCo durch eine Reihe konkreter Governance-Maßnahmen umgesetzt, darunter: 

  • die Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in eine Aktiengesellschaft (AG) sowie die Einführung einer neuen Unabhängigkeitssatzung;
  • die Einrichtung eines Unabhängigkeitsrats und eines anonymen Whistleblowing-Systems;
  • eine Akkreditierungsvereinbarung mit Anhängen, die auf ISO/IEC 17065 abgestimmt sind; und
  • der Verwaltungsrat als oberstes Entscheidungsgremium.

Die im August 2026 eingeführte OEKO-TEX®-Governance trennt die Normung klar von der Konformitätsbewertung und verankert die Unabhängigkeit institutionell. Dazu gehören unter anderem 

  • eine Unabhängigkeitssatzung,
  • ein Unabhängigkeitsrat,
  • ein anonymes Whistleblowing-System,
  • sowie ISO-konforme Anforderungen an die Konformitätsbewertung.

Die EmpCo tritt am 27. September 2026 in Kraft und legt die Anforderungen an Zertifizierungssysteme, die Nachhaltigkeitssiegel untermauern, genauer fest. OEKO-TEX® nutzt dies als Gelegenheit, seine Governance weiter zu stärken und sicherzustellen, dass sein Zertifizierungssystem diese Anforderungen auf transparente, nachweisbare und zukunftsorientierte Weise erfüllt.

Im Tagesgeschäft gibt es keine Änderungen. Die Prüf-, Audit- und Zertifizierungsprozesse laufen wie bisher weiter. Was gestärkt wird, ist die nachweisbare Unabhängigkeit des Systems als Grundlage für eine rechtlich fundierte und glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation.

Ja, ohne Einschränkungen. Die im August 2026 umgesetzte Umstrukturierung der OEKO-TEX®-Governance stellt sicher, dass die entsprechenden OEKO-TEX®-Labels die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie erfüllen und auch nach dem 27. September 2026 weiterhin verwendet werden können. Für Kunden und Partner gibt es keine Einschränkungen bei der Verwendung der Labels. 

Ja. OEKO-TEX® erfüllt die Anforderungen, die EmpCo an ein Zertifizierungssystem stellt. Dazu gehören:

  • klare Regeln für offenen Zugang und faire, diskriminierungsfreie Bedingungen;
  • solide Verfahren bei Nichteinhaltung und Entzug; sowie
  • eine institutionell verankerte, transparente und überprüfbare Unabhängigkeit der Konformitätsbewertung.

Die Grenz- & Schwellenwerte des OEKO-TEX® ECO PASSPORT sind konform mit den relevanten Einträgen in Anhang XVII und Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).

Alle textil- und lederrelevanten Stoffe aus der Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC) der Europäischen Chemikalienagentur werden durch den OEKO-TEX® ECO PASSPORT abgedeckt und stellen somit sicher, dass entlang der Lieferkette keine Kommunikationspflichten bezüglich der SVHC-Stoffe erforderlich sind. 

Die Einhaltung der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (POPs-Verordnung) ist ebenfalls gewährleistet.

Darüber hinaus ist OEKO-TEX® ECO PASSPORT vom ZDHC anerkannt und entspricht den neuesten MRSL und Richtlinien für die Stufen 1-3.

Schliesslich überwacht das OEKO-TEX® Team regelmäßig die AFIRM (Apparel and Footwear International RSL (Restricted substance list) Management Group), sowie andere relevante gesetzliche Regelungen und MRSL/RSL-Listen von Interessengruppen.

OEKO-TEX® und die ZDHC-Initiative (Zero Discharge of Hazardous Chemicals) arbeiten eng zusammen, um die Anforderungen zu vereinheitlichen und eine nachhaltige Textilproduktion zu fördern.

Der OEKO-TEX® ECO PASSPORT entspricht den neuesten Versionen der ZDHC MRSL (Manufacturing Restricted Substances List) und der Conformance Guidance. ECO PASSPORT-Zertifikate, die als ZDHC MRSL 3.0-konform gekennzeichnet sind, erfüllen auch die Anforderungen der ZDHC MRSL 3.1.

OEKO-TEX® unterstützt die ZDHC-Initiative durch verschiedene Dienstleistungen, die die Einhaltung der ZDHC MRSL sicherstellen. Die OEKO-TEX® STeP MRSL (Sustainable Textile Production) deckt bereits alle Chemikalien ab, die nach der neuesten ZDHC MRSL für die absichtliche Verwendung verboten sind. Die STeP-Chemikalienliste enthält auch alle in der ZDHC-Abwasserrichtlinie geforderten Stoffe und Parameter. Zudem erkennt OEKO-TEX® die ZDHC-Liste der vorläufig anerkannten Laboratorien für Abwasseruntersuchungen als Referenzliste der akkreditierten Institute an (siehe ZDHC-Website).